TERMINSVERTRETUNG
vor Arbeitsgerichten in
Berlin und Brandenburg
Für auswärtige Kanzleien und Rechtsanwälte bietet Rechtsanwalt Rohling Terminsvertretungen am Arbeitsgericht Berlin und am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg an. Aufgrund der Nähe zum Gerichtsgebäude werden grundsätzlich keine Fahrtkosten o.ä. erhoben. Die Vergütung erfolgt über Gebührenteilung. Bei der Wahrnahme einzelner Termine – z.B. nur Gütetermin – kann auch über einen Pauschalsatz gesprochen werden. Aus Kapazitätsgründen wird um direkte Anfrage per E-Mail mit Betreff „Terminsvertretung“ gebeten unter Angabe von Terminstag, -ort und -stunde:
kanzlei@arbeitsrecht-rohling.de
