Kosten der anwaltlichen Vertretung
Die anwaltlichen Mindestgebühren sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Hierbei ist maßgeblich, welche Gebührentatbestände entstehen und wie hoch der Gegenstandswert (Streitwert) ist.
Im Streitwertkatalog der Arbeitsgerichtsbarkeit sind verschiedene Standardfälle zum Streitwert geregelt. Weiterhin ist zu beachten, dass bei arbeitsrechtlichen Mandaten regelmäßig das Bruttomonatsgehalt in die Kostenberechnung einfließt.
Da eine verbindliche Schätzung der entstehenden Kosten regelmäßig erst innerhalb einer Erstberatung erfolgen kann, ist zuvor keine verbindliche Aussage möglich.
Beachten Sie bitte, dass einige Mandate aufgrund der Komplexität und dem verbundenen Haftungsrisiko nur mit einer Vergütungsvereinbarung möglich sind.
Aus Erfahrung weiß ich, dass die Angst vor unabsehbar hohen Kosten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon abhält, Ihre berechtigten Ansprüche per anwaltlicher Vertretung geltend zu machen. Aus diesem Grund biete ich – sofern es die Kanzleiauslastung zulässt – eine kostenlose telefonische Besprechung an. Hierbei kann grundsätzlich kein abschließender Rechtsrat erteilt werden. Sie erhalten jedoch auf Grundlage des vorliegenden Sachverhalts einen ersten Tipp.
Grundsätzlich rechne ich die Kosten der Erstberatung bei weiterer Zusammenarbeit (außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit) an, das heißt die Rechnung der Beratung wird von der weiteren Rechnung zu 100 % abgezogen.



