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1. Juli 2026

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage ist eine Klage vor einem Arbeitsgericht (z.B. vorm Arbeitsgericht Berlin, Landesarbeitsgericht Berlin, Arbeitsgericht Cottbus, Arbeitsgericht Brandenburg a.d. Havel). Sie dient dazu, gerichtlich feststellen zu lassen, dass eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis weiterbesteht.

Die wichtigsten Fakten im Überblick

  • Frist: Die Klage muss zwingend innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung automatisch als wirksam.
  • Voraussetzungen: Das allgemeine Kündigungsschutzgesetz greift in der Regel, wenn Sie länger als sechs Monate im Betrieb arbeiten und dieser mehr als zehn Vollzeitmitarbeiter beschäftigt. Bei Kleinbetrieben oder bestimmten Personengruppen (z. B. Schwangere, Schwerbehinderte) gelten Sonderregeln.
  • Das Ziel: Ursprünglich zielt die Klage auf die Fortführung des Arbeitsplatzes ab. In der Praxis endet der Großteil der Verfahren jedoch mit einem gerichtlichen Vergleich und der Zahlung einer Abfindung.
  • Erste Schritte: Nach Erhalt der Kündigung sollten Sie sich zeitnah anwaltlich beraten lassen, um Ihre Erfolgschancen zu prüfen und Fehler zu vermeiden.
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